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   BVerwG, 30.03.1993 - 4 B 48.93   

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BVerwG, 30.03.1993 - 4 B 48.93 (https://dejure.org/1993,19607)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1993 - 4 B 48.93 (https://dejure.org/1993,19607)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1993 - 4 B 48.93 (https://dejure.org/1993,19607)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten der Beschwerde - Verletzung von Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund - Klärungsbedürftige und auch klärungsfähige Rechtsfrage des revisiblen Rechts - Entscheidung auf Grund des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1993 - 4 B 48.93
    Aber selbst wenn man aus den weiteren Ausführungen der Beschwerde entnehmen wollte, es solle eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294) und damit zugleich ein Verfahrensfehler geltend gemacht werden, so wäre die Beschwerde jedenfalls unbegründet.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1974 (a.a.O., S. 300 f.) ausgeführt hat, muß sich der widersprechende Nachbar von dem Zeitpunkt an, in dem er von der Baugenehmigung Kenntnis hätte haben müssen, so behandeln lassen, als sei ihm die Baugenehmigung in diesem Zeitpunkt amtlich bekanntgegeben worden.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1993 - 4 B 48.93
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß deshalb, wenn gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund geltend gemacht werden soll, eine konkrete klärungsbedürftige und auch klärungsfähige Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner Bedeutung aufgewiesen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], zu § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO a.F.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 30.03.1993 - 4 B 48.93
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß deshalb, wenn gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund geltend gemacht werden soll, eine konkrete klärungsbedürftige und auch klärungsfähige Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner Bedeutung aufgewiesen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], zu § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO a.F.).
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